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   VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19.A   

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https://dejure.org/2021,74006
VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19.A (https://dejure.org/2021,74006)
VG Dresden, Entscheidung vom 03.11.2021 - 12 K 1121/19.A (https://dejure.org/2021,74006)
VG Dresden, Entscheidung vom 03. November 2021 - 12 K 1121/19.A (https://dejure.org/2021,74006)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 7
    Marokko: Abschiebungsverbot wegen psychischer Erkrankung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.04.2017 - 1 C 9.16

    Asylantrag; Bundesamt; Dublin-Verfahren; Herkunftsstaat; Unzulässigkeit;

    Auszug aus VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19
    Das Gericht ist vielmehr verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 2017 - 1 C 9.16 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Urt. v. 2 1 . Juni 2017 - 5 A 109/15.A -, juris, En. 26).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19
    Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 29. Oktober 2002, DVBl 2003, 463) auch dann, wenn im Heimatland des Ausländers die notwendige Behandlung oder Medikation seiner Erkrankung zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19
    Für die Bestimmung der "Gefahr" gilt der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, d.h. die drohende Rechtsgutsverletzung darf nicht nur im Bereich des Möglichen liegen, sondern muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. November 1995, DVBl 1996, 108).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60

    Auszug aus VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19
    Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Betroffenen in sein Heimatland eintreten wird (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12. September 2007 - 8 LB 210/05 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.06.2017 - 5 A 109/15

    Folgeverfahren, "Durchentscheidung", Verpflichtungsklage; Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19
    Das Gericht ist vielmehr verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. April 2017 - 1 C 9.16 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Urt. v. 2 1 . Juni 2017 - 5 A 109/15.A -, juris, En. 26).
  • BVerwG, 17.01.2003 - 1 DB 15.02

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge auf Grund ungenehmigtem schuldhaften

    Auszug aus VG Dresden, 03.11.2021 - 12 K 1121/19
    Hinzu kommt, dass amtsärztlichen Gutachten ein höherer Beweiswert zukommt als ein Privatgutachten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Januar 2003, BVerwG - 1 DB 15.02 - ) .
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